So beantragst du deinen Tarif

1Status angeben
Ob du angestellt, selbstständig oder verbeamtet bist, entscheidet, welche Tarife in Frage kommen. Dazu kommen Geburtsdatum und gewünschter Beginn.

2Leistungen festlegen
Wähle, wie du im Krankenhaus untergebracht sein willst, welchen Zahnschutz du brauchst und wie hoch dein Selbstbehalt sein darf.

3Gesundheitsprüfung
Im Antrag beantwortest du Fragen zu Vorerkrankungen und Behandlungen. Der Versicherer bestätigt dir danach Annahme und Beitrag, manchmal mit einem Risikozuschlag.

Darauf solltest du beim PKV-Vergleich achten
Psychotherapie
Manche Tarife begrenzen die Zahl der Sitzungen oder zahlen nur bei bestimmten Therapeuten. Schau genau hin, denn später nachbessern geht nur mit neuer Gesundheitsprüfung.
Hilfsmittel
Ein offener Hilfsmittelkatalog erstattet auch Geräte, die es heute noch gar nicht gibt. Eine geschlossene Liste zahlt nur, was dort steht.
Zahnersatz und Kieferorthopädie
Die Erstattung für Implantate, Kronen und Zahnspangen unterscheidet sich von Tarif zu Tarif stark. Gerade hier lohnt der Blick in die Bedingungen.
Wer in die PKV wechseln darf
Selbstständige und Freiberufler können frei wählen. Beamte bekommen Beihilfe von ihrem Dienstherrn und versichern privat nur den Rest. Für sie gibt es eigene Beihilfetarife statt einer Vollversicherung.
Angestellte dürfen erst wechseln, wenn ihr regelmäßiges Bruttogehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, die jedes Jahr neu festgelegt wird. Wer sie überschreitet, wird zum Ende des Kalenderjahres versicherungsfrei, sofern das Gehalt voraussichtlich auch im nächsten Jahr darüber liegt.
Häufige Fragen
Kann ich aus der PKV zurück in die gesetzliche Kasse?
Nur in bestimmten Fällen, etwa wenn du als Angestellter wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällst. Ab 55 ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen, wenn du in den Jahren davor nicht gesetzlich versichert warst (§ 6 Abs. 3a SGB V). Der Wechsel in die PKV ist deshalb eine Entscheidung auf lange Sicht.
Wie werden Kinder in der PKV versichert?
Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag, eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es nicht. Ein Neugeborenes versicherst du ohne Gesundheitsprüfung, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten beim selben Versicherer ist und du das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt anmeldest (§ 198 VVG).
Steigt mein Beitrag im Alter?
Ein Teil jedes Beitrags fließt in Altersrückstellungen, damit der Beitrag nicht allein wegen deines Alters steigt. Wenn die Kosten im Gesundheitswesen wachsen, passt der Versicherer die Beiträge trotzdem an. Plane deshalb mit Luft nach oben.
Was passiert mit meinen Altersrückstellungen bei einem Wechsel?
Bei Verträgen ab 2009 nimmst du zu einem anderen Versicherer nur den Teil mit, der dem Basistarif entspricht. Innerhalb deines Versicherers kannst du dagegen in einen gleichartigen Tarif wechseln und behältst die Rückstellungen vollständig (§ 204 VVG).
Zahlt mein Arbeitgeber etwas dazu?
Ja. Als Angestellter bekommst du einen Zuschuss in Höhe der Hälfte deines Beitrags, höchstens so viel, wie der Arbeitgeber in der gesetzlichen Kasse zahlen müsste.
Was bedeutet Beitragsrückerstattung?
Viele Tarife erstatten einen Teil der Beiträge, wenn du im Jahr keine Rechnungen einreichst. Das lohnt sich, wenn du kleine Arztrechnungen selbst zahlst. Garantiert ist die Rückerstattung meist nicht, sie hängt vom Geschäftsergebnis des Versicherers ab.



