So läuft der Wechsel

1Tarife vergleichen
Lege Fahrzeugschein und aktuelle Police bereit. Du brauchst Hersteller- und Typschlüsselnummer, deine SF-Klasse, die Fahrleistung im Jahr und den Fahrerkreis.

2Neuen Vertrag sichern
Beantrage den neuen Tarif mit Beginn am 1. Januar. Warte auf die Bestätigung des Versicherers, bevor du den alten Vertrag kündigst.

3Bis 30.11. kündigen
Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Prüfe im Antrag, ob der neue Versicherer sie für dich übernimmt.

Darauf kommt es beim Wechsel an
Der Eingang zählt
Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Brief, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer ankommt. Schick sie früh genug und so, dass du den Eingang nachweisen kannst.
Gleiches mit Gleichem vergleichen
Achte auf dieselbe Deckungssumme, dieselbe Selbstbeteiligung und denselben Fahrerkreis wie bisher. Sonst vergleichst du nur Preise und nicht Leistungen.
Nie ohne Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Kündige erst, wenn der neue Vertrag bestätigt ist, damit dein Auto am 1. Januar lückenlos versichert ist.
Warum gerade der 30. November?
Die meisten Kfz-Verträge laufen über das Kalenderjahr und verlängern sich am 1. Januar automatisch um ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Daraus ergibt sich der 30. November als letzter Tag.
Läuft dein Vertrag nicht bis zum Jahresende, gilt das Ablaufdatum aus deinem Versicherungsschein. Und wer den Stichtag verpasst, kann nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schaden oder beim Kauf eines anderen Autos trotzdem wechseln.
Ratgeber zum Thema
Alle RatgeberHäufige Fragen
Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer sein?
Bei Verträgen, die am 31. Dezember enden, spätestens am 30. November. Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum.
Was passiert beim Wechsel mit meiner SF-Klasse?
Du nimmst sie mit. Der neue Versicherer fragt deinen Schadenverlauf beim bisherigen Versicherer ab und stuft dich entsprechend ein.
Kann ich wechseln, obwohl ich dieses Jahr einen Schaden hatte?
Ja. Die Rückstufung nimmst du allerdings mit: Der neue Versicherer stuft dich nach seiner eigenen Tabelle zurück. Nach einem regulierten Schaden hast du außerdem ein Sonderkündigungsrecht.
Muss ich nach dem Wechsel zur Zulassungsstelle?
Nein. Der neue Versicherer meldet den Versicherungsschutz elektronisch an die Zulassungsbehörde. Kennzeichen und Papiere bleiben, wie sie sind.
Ich habe den 30. November verpasst. Was jetzt?
Dann läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Erhöht dein Versicherer den Beitrag, kannst du innerhalb eines Monats nach der Mitteilung trotzdem kündigen. Dasselbe gilt nach einem Schaden und beim Fahrzeugwechsel.
Kostet mich der Vergleich etwas?
Nein, der Vergleich ist kostenlos und verpflichtet dich zu nichts. Kommt über den Rechner ein Vertrag zustande, bekommen wir vom Partner eine Vergütung. Dein Beitrag ist dadurch nicht höher.



