Typklassen und Regionalklassen 2027: Was sich für Autofahrer ändert

Neue GDV-Typklassen und Regionalklassen 2027: wer höher eingestuft wird, was das für deinen Beitrag heißt und wann du kündigen kannst.

Switchfy Redaktion4 Min. Lesezeit

Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Was hat der GDV für 2027 veröffentlicht?
  2. Was bedeutet eine höhere Typklasse oder Regionalklasse für deinen Beitrag?
  3. Ändert sich dein Vertrag jetzt automatisch?
  4. Wie findest du deine Typklasse und Regionalklasse heraus?
  5. Wann kannst du deine Kfz-Versicherung kündigen?
  6. Was solltest du jetzt tun?

Der GDV hat neue Typklassen und Regionalklassen für 2027 veröffentlicht: In der Kfz-Haftpflicht werden laut GDV rund 7,4 Millionen Autofahrende in eine höhere und rund 5,1 Millionen in eine niedrigere Typklasse eingestuft (Stand 30. September 2026). Bei den Regionalklassen der Haftpflicht verbessert sich die Einstufung laut GDV für 5,2 Millionen Autofahrende in 63 Zulassungsbezirken, für 4,8 Millionen in 46 Bezirken steigt sie (Stand 9. September 2026).

Kurz gesagt: Die neuen Klassen sind eine Empfehlung des Versicherungsverbands, keine automatische Vertragsänderung. Ob dein Beitrag 2027 steigt, entscheidet dein Versicherer, und die Klasse ist dabei nur ein Merkmal von vielen. Erhöht er den Beitrag deswegen, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Ohne Erhöhung bleibt der reguläre Wechsel: Endet dein Vertrag am 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. November bei deinem Versicherer sein.

Was hat der GDV für 2027 veröffentlicht?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berechnet beide Statistiken jedes Jahr neu. Die Regionalstatistik 2027 erschien am 9. September 2026 und deckt alle 413 Zulassungsbezirke ab. Die Typklassenstatistik 2027 folgte am 30. September 2026. Sie umfasst laut GDV rund 33.000 Automodelle und die Schadenbilanzen der Jahre 2023 bis 2025.

Die wichtigsten Zahlen laut GDV im Überblick (Typklassen Stand 30. September 2026, Regionalklassen Stand 9. September 2026):

StatistikHöhere KlasseNiedrigere KlasseKeine Änderung
Typklassen Kfz-Haftpflichtrund 7,4 Mio. Autofahrenderund 5,1 Mio. Autofahrendefast 30 Mio. (71 Prozent)
Regionalklassen Kfz-Haftpflicht4,8 Mio. in 46 Bezirken5,2 Mio. in 63 Bezirkenmehr als 32 Mio. in 304 Bezirken
Regionalklassen Voll- und Teilkaskorund 2,4 Mio.rund 2,4 Mio.rund 33 Mio.

In der Voll- und Teilkasko behalten laut GDV 67 Prozent der Versicherten ihre bisherige Typklasse. Zwei Klassen besser stuft der GDV zum Beispiel den VW T7 Multivan 2.0 TDI X in der Haftpflicht und den Mercedes GLC 200 4MATIC in der Vollkasko ein.

Was bedeutet eine höhere Typklasse oder Regionalklasse für deinen Beitrag?

Die Typklasse zeigt, wie viele und wie teure Schäden ein Automodell im Vergleich zu anderen verursacht. Die Regionalklasse spiegelt die Schadenbilanz des Zulassungsbezirks, in dem der Halter wohnt. Wo ein Unfall passiert, spielt dafür keine Rolle. Für beide gilt laut GDV: Je niedriger die Einstufung, desto günstiger wirkt sie sich auf den Beitrag aus. Eine höhere Klasse kann deinen Beitrag also nach oben ziehen.

Wie stark sich dein Beitrag ändert, lässt sich aus der Klasse allein aber nicht ablesen. Der GDV betont, dass die Prämie von vielen weiteren Faktoren abhängt, zum Beispiel von der Jahresfahrleistung, den schadenfreien Jahren und der Entwicklung der Reparaturkosten. Steigt deine Typklasse und sinkt gleichzeitig deine Regionalklasse, können sich beide Effekte teilweise ausgleichen.

Ändert sich dein Vertrag jetzt automatisch?

Nein. Die Statistiken des GDV sind für die Versicherer unverbindlich. Jedes Unternehmen entscheidet selbst, ob und wie es die neuen Klassen übernimmt. Für Neuverträge dürfen sie sofort genutzt werden, für bestehende Verträge erst ab dem nächsten Versicherungsjahr. Das ist laut GDV in der Regel der 1. Januar.

Welche Klassen bei Vertragsbeginn galten, steht in deinem Versicherungsschein. Steigt dein Beitrag durch eine neue Einstufung, muss dein Versicherer dir das nach den Musterbedingungen des GDV (AKB) spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mitteilen und dich auf dein Kündigungsrecht hinweisen. Mehr dazu liest du unter Beitragserhöhung in der Kfz-Versicherung.

Wie findest du deine Typklasse und Regionalklasse heraus?

Der GDV bietet für beide Klassen eine kostenlose Abfrage auf seinem Verbraucherportal an:

  • Typklasse: Du suchst nach Marke und Modell oder gibst die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und die Typschlüsselnummer (TSN) aus deinem Fahrzeugschein ein. Den Link zur Abfrage findest du in der Mitteilung des GDV zu den Typklassen 2027.
  • Regionalklasse: In der Regionalklassen-Abfrage des GDV gibst du Postleitzahl, Wohnort oder Zulassungsbezirk ein. Dort siehst du auch, ob sich die Einstufung gegenüber dem Vorjahr verändert hat.

Wann kannst du deine Kfz-Versicherung kündigen?

Was gilt, wenn dein Beitrag wegen der neuen Klassen steigt?

Erhöht dein Versicherer den Beitrag wegen einer neuen Typ- oder Regionalklasse, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Nach den AKB des GDV und § 40 Versicherungsvertragsgesetz kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung gelten würde. Wichtig: Ändern sich Typklasse und Regionalklasse gleichzeitig, besteht das Recht laut AKB nur, wenn der Beitrag unterm Strich steigt. Maßgeblich sind immer die Bedingungen in deinem Vertrag.

Was gilt ohne Beitragserhöhung?

Dann bleibt die reguläre Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres. Laut AKB muss sie spätestens einen Monat vor Ablauf beim Versicherer eingehen. Bei den meisten Autofahrenden endet der Vertrag laut GDV am 31. Dezember, die Kündigung muss dann bis zum 30. November ankommen. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Absendedatum. Hat dein Vertrag ein anderes Ablaufdatum, verschiebt sich die Frist entsprechend. Den Ablauf erklärt unser Ratgeber Kfz-Versicherung wechseln.

Was solltest du jetzt tun?

  1. Prüfe deine Typklasse und deine Regionalklasse für 2027 mit den Abfragen des GDV.
  2. Steigt dein Beitrag für 2027, notiere dir den Tag, an dem die Mitteilung ankam. Ab dann läuft die Monatsfrist für die Sonderkündigung.
  3. Willst du ohnehin wechseln und endet dein Vertrag am 31. Dezember, sorge dafür, dass die Kündigung bis zum 30. November bei deinem Versicherer ist.
  4. Vergleiche vorher Tarife mit gleichem Leistungsumfang, zum Beispiel über unsere Seite zur Kfz-Versicherung.

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