Kfz-Versicherung wechseln: Fristen, Sonderkündigung und Ablauf erklärt

Kündigung bis 30.11.2026 beim Versicherer: Stichtag, Sonderkündigungsrecht, SF-Klasse, Verkauf und Abmeldung. So wechselst du die Kfz-Versicherung.

Switchfy RedaktionAktualisiert am 9 Min. Lesezeit

Inhalt (12 Abschnitte)
  1. Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
  2. Wann kann ich die Kfz-Versicherung auch während des Jahres wechseln?
  3. Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
  4. Kann ich die Kfz-Versicherung nach einem Schaden wechseln?
  5. Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein Auto verkaufe oder abmelde?
  6. Was gilt, wenn ich ein neues Auto kaufe?
  7. Wer kündigt meine alte Kfz-Versicherung?
  8. Was passiert mit meiner SF-Klasse beim Wechsel?
  9. Muss ich nach dem Wechsel zur Zulassungsstelle?
  10. Soll ich erst kündigen oder erst den neuen Vertrag abschließen?
  11. Wie wechsle ich die Kfz-Versicherung Schritt für Schritt?
  12. Häufige Fragen

Deine Kfz-Versicherung kannst du regulär zum Ende des Versicherungsjahres wechseln. Endet dein Vertrag am 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am Montag, 30. November 2026 bei deinem bisherigen Versicherer eingegangen sein. Läuft dein Versicherungsjahr zu einem anderen Datum ab, gilt dieselbe Frist von einem Monat vor genau diesem Datum.

Kurz gesagt: Einmal im Jahr kannst du ordentlich kündigen, mit einem Monat Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres. Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer ankommt, nicht das Absendedatum. Nach dem Stichtag geht ein Wechsel nur mit besonderem Anlass: nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schaden oder wenn du dein Auto verkaufst oder ein neues anschaffst. Deine SF-Klasse nimmst du mit, und zur Zulassungsstelle musst du für einen reinen Versichererwechsel nicht.

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Kfz-Verträge laufen in der Regel ein Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn niemand kündigt. So sehen es die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor, die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, kurz AKB. Kündigen kannst du danach zum Ablauf des Versicherungsjahres, und die Kündigung muss dem Versicherer spätestens einen Monat vorher zugehen. Dein Versicherer darf von den Musterbedingungen abweichen, maßgeblich sind immer deine eigenen Vertragsunterlagen.

Viele Verträge folgen dem Kalenderjahr. Dann endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, und der letzte Tag für den Eingang deiner Kündigung ist der 30. November. Laut Verbraucherzentrale lassen manche Versicherer das Versicherungsjahr aber am Tag der Zulassung beginnen. Dann verschiebt sich auch dein Stichtag. Wann dein Vertrag abläuft, steht in deinem Versicherungsschein.

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der Frist beim Versicherer ankommt. Schickst du sie erst kurz vor dem Stichtag, rät die Verbraucherzentrale zu einem Einwurfeinschreiben oder einem Fax mit qualifiziertem Sendebericht.

Wann kann ich die Kfz-Versicherung auch während des Jahres wechseln?

Hast du den Stichtag verpasst, verlängert sich dein Vertrag um ein Jahr. Bei bestimmten Anlässen kommst du aber auch unterm Jahr aus dem Vertrag:

AnlassFristGrundlage
Ende des VersicherungsjahresEingang spätestens einen Monat vor Ablauf, bei Ablauf am 31.12. also bis 30.11.AKB G.2.1
BeitragserhöhungInnerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung§ 40 VVG, AKB G.2.7
SchadenInnerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung§§ 92, 111 VVG, AKB G.2.3
Verkauf des AutosVertrag geht auf den Käufer über, der Käufer kann innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen§§ 95, 96 VVG, AKB G.2.5
AbmeldungKeine Kündigung nötig, der Vertrag ruht und endet nach der Frist in deinen BedingungenAKB H.1

Die Klauselnummern beziehen sich auf die Musterbedingungen des GDV. In deinem Vertrag können sie anders nummeriert sein.

Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?

Ja. Erhöht dein Versicherer den Beitrag, ohne dass sich dein Schutz ändert, kannst du nach § 40 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung gelten würde. Der Versicherer muss dir die Erhöhung spätestens einen Monat vorher mitteilen und dich auf dein Kündigungsrecht hinweisen. Kommt die Mitteilung erst nach dem 30. November, läuft deine Frist trotzdem einen Monat ab Zugang.

Nach den Musterbedingungen gilt das auch, wenn dein Auto in eine andere Typklasse oder deine Region in eine andere Regionalklasse eingestuft wird und der Beitrag dadurch steigt. Ändern sich mehrere Merkmale gleichzeitig, kommt es auf die Summe an. Kein Sonderkündigungsrecht hast du, wenn der Beitrag nur steigt, weil du nach einem Unfall zurückgestuft wurdest. Wie du die Rechnung prüfst, erklären wir auf der Seite zur Beitragserhöhung bei der Kfz-Versicherung.

Kann ich die Kfz-Versicherung nach einem Schaden wechseln?

Ja. Nach einem Schaden haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Deine Kündigung muss innerhalb eines Monats beim Versicherer sein, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind. Du kannst bestimmen, ob die Kündigung sofort oder später wirkt, spätestens zum Ablauf des Vertrags.

Die Rückstufung nimmst du allerdings mit. Der neue Versicherer darf beim alten deinen Schadenverlauf abfragen, und laut Verbraucherzentrale stuft er dich dann meist zurück. Das gilt auch, wenn du beim alten Versicherer einen Rabattschutz hattest, denn der wirkt nur dort.

Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein Auto verkaufe oder abmelde?

Verkauf

Verkaufst du dein Auto angemeldet, geht die Versicherung auf den Käufer über (§ 95 VVG). Du und der Käufer müsst den Verkauf dem Versicherer unverzüglich melden, sonst droht nach § 97 VVG der Verlust des Versicherungsschutzes. Kündigen kann danach der Käufer innerhalb eines Monats nach dem Kauf oder der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er vom Verkauf erfahren hat. Meldet der Käufer das Auto mit einer eigenen neuen Versicherung um, gilt das nach den Musterbedingungen automatisch als Kündigung des übernommenen Vertrags. Für den Käufer zählt dann seine eigene SF-Klasse, deine bleibt bei dir.

Verursacht der Käufer vor der Ummeldung einen Unfall, muss nach Angaben der Verbraucherzentrale deine Versicherung zahlen, und das kann deinen Schadenverlauf belasten. Sie rät deshalb, das Auto vor dem Verkauf selbst abzumelden.

Abmeldung

Meldest du dein Auto ab, teilt die Zulassungsbehörde das deinem Versicherer mit. Soll das Auto später wieder fahren, endet der Vertrag nach den Musterbedingungen nicht, sondern geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung mit eingeschränktem Schutz über. Wird das Auto nicht wieder zugelassen, endet der Vertrag nach einer Frist, die in deinen Bedingungen steht, ohne dass du kündigen musst. Wird das Auto verschrottet, schuldest du den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, an dem dein Versicherer davon erfährt. Sag ihm also gleich Bescheid.

Was gilt, wenn ich ein neues Auto kaufe?

Für ein neues Auto, das du auf dich zulässt, schließt du einen eigenen Vertrag ab, und den Versicherer dafür wählst du frei. Den 30. November musst du dafür nicht abwarten. Kaufst du ein angemeldetes Auto, geht dessen Versicherung zunächst auf dich über. Du kannst sie aber innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Kfz-Versicherung für Gebrauchtwagen. Für die Zulassung brauchst du eine elektronische Versicherungsbestätigung, die eVB-Nummer. Wie du an die Nummer kommst, liest du auf unserer Seite zur eVB-Nummer.

Ersetzt das neue Auto dein altes, kannst du deinen Schadenfreiheitsrabatt in der Regel mitnehmen. Die Musterbedingungen sehen die Übernahme des Schadenverlaufs ausdrücklich für den Fahrzeugwechsel vor, auch wenn der alte Vertrag bei einem anderen Versicherer bestand.

Wer kündigt meine alte Kfz-Versicherung?

Beim regulären Wechsel zum Jahresende kündigst du grundsätzlich selbst. Schließt du nur einen neuen Vertrag ab, ohne zu kündigen, verlängert sich der alte nach den Musterbedingungen um ein weiteres Jahr. Bietet dir der neue Versicherer im Antrag an, die Kündigung für dich zu übernehmen, kannst du das nutzen. Lass dir dann aber bestätigen, dass sie rechtzeitig beim alten Versicherer angekommen ist.

Laut Verbraucherzentrale kannst du per Brief, Fax oder E-Mail kündigen. Haftpflicht, Kasko und Bausteine wie der Schutzbrief sind rechtlich eigene Verträge. Schreib deshalb hinein, dass die Kündigung für alle Versicherungen zu diesem Fahrzeug gilt. Für das Schreiben reichen wenige Zeilen. Hinein gehören:

  • dein Name und deine Anschrift
  • die Versicherungsscheinnummer und das Kennzeichen
  • der Termin, zu dem du kündigst
  • die Bitte, dir Kündigung und Vertragsende zu bestätigen

Zum Beispiel so: „Hiermit kündige ich alle Versicherungen für mein Fahrzeug mit dem Kennzeichen …, Versicherungsscheinnummer …, zum Ablauf des Versicherungsjahres am 31.12.2026, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende.“ Den Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ empfiehlt die Verbraucherzentrale für den Fall, dass die Kündigung doch zu spät ankommt.

Was passiert mit meiner SF-Klasse beim Wechsel?

Deine Schadenfreiheitsklasse geht nicht verloren. Die Musterbedingungen sehen vor, dass der neue Versicherer deinen Schadenverlauf übernimmt, wenn du mit deinem Auto von einem anderen Versicherer kommst. Die nötigen Angaben darf er beim bisherigen Versicherer abfragen.

Zwei Dinge solltest du wissen. Erstens legt jeder Versicherer in seinen eigenen Tabellen fest, welcher Beitragssatz zu welcher SF-Klasse gehört und wie weit er nach einem Schaden zurückstuft. Die gleiche SF-Klasse kann also bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich viel ausmachen. Zweitens rät die Verbraucherzentrale, dir vom bisherigen Versicherer schriftlich bestätigen zu lassen, welche SF-Klasse er dem neuen meldet.

Muss ich nach dem Wechsel zur Zulassungsstelle?

Nein, nicht für einen reinen Versichererwechsel. Der neue Versicherer übermittelt die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde (§ 49 FZV). Zulassungsstellen wie die der Stadt Köln oder des Landkreises München schreiben ausdrücklich, dass keine Vorsprache nötig ist. Mit der Zulassungsstelle zu tun hast du erst, wenn du ein Auto zulässt, umschreibst oder abmeldest.

Soll ich erst kündigen oder erst den neuen Vertrag abschließen?

Sicherer ist diese Reihenfolge: neuen Vertrag beantragen, Annahme abwarten, dann kündigen. In der Kfz-Haftpflicht gilt zwar ein Annahmezwang. Ein Antrag gilt dort als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich ablehnt oder ein abweichendes Angebot macht (§ 5 PflVG). Für Teil- und Vollkasko gibt es diese Pflicht nicht, hier kann ein Versicherer ablehnen. Stiftung Warentest rät deshalb vor allem bei teuren Autos oder hohen Typklassen, zuerst den neuen Vertrag zu sichern.

Achte darauf, dass der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt. Besteht für ein zugelassenes Auto keine Haftpflicht mehr, kann der Versicherer das der Zulassungsbehörde melden, und die setzt das Fahrzeug außer Betrieb (§ 51 FZV).

Wie wechsle ich die Kfz-Versicherung Schritt für Schritt?

  1. Ablaufdatum prüfen: Im Versicherungsschein steht, wann dein Versicherungsjahr endet. Daraus ergibt sich dein Stichtag.
  2. Unterlagen bereitlegen: Fahrzeugschein, aktuelle SF-Klasse, Fahrleistung im Jahr und wer das Auto fährt.
  3. Gleiches mit Gleichem vergleichen: Rechne mit derselben SF-Klasse, derselben Selbstbeteiligung und demselben Fahrerkreis wie bisher.
  4. Neuen Vertrag beantragen: Als Beginn wählst du den Tag nach dem Ende des alten Vertrags, bei Ablauf am 31. Dezember also den 1. Januar 2027.
  5. Rechtzeitig kündigen: Endet dein Vertrag am 31. Dezember, muss die Kündigung bis 30. November 2026 beim alten Versicherer sein. Heb Nachweis und Bestätigung auf.
  6. Neuen Versicherungsschein prüfen: Kontrolliere, ob deine SF-Klasse richtig übernommen wurde.

Tarife vergleichen kannst du auf unserer Seite Kfz-Versicherung vergleichen, für den Wechsel zum 1. Januar auch direkt über Kfz-Versicherung wechseln bis 30.11. Der Vergleich öffnet sich bei unserem Partner, den Vertrag schließt du direkt mit dem Versicherer ab. Für dich ist der Vergleich kostenlos. Kommt ein Vertrag zustande, erhält Switchfy vom Partner eine Vergütung, dein Beitrag ändert sich dadurch nicht.

Häufige Fragen

Zählt beim 30. November das Absendedatum oder der Eingang?

Der Eingang. Endet dein Vertrag am 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. November 2026 beim Versicherer sein. Ein Poststempel von diesem Tag reicht nicht.

Ich habe den Stichtag verpasst. Was kann ich tun?

Dann verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Wechseln kannst du trotzdem, wenn ein Sonderkündigungsrecht greift, etwa nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schaden. Für ein neu angeschafftes Auto suchst du dir den Versicherer ohnehin frei aus.

Bekomme ich Geld zurück, wenn der Vertrag während des Jahres endet?

Ja. Endet der Vertrag vor Ablauf des Versicherungsjahres, steht dem Versicherer nach den Musterbedingungen nur der anteilige Beitrag für die Zeit zu, in der du versichert warst.

Brauche ich für den Wechsel eine neue eVB-Nummer?

Für einen reinen Versichererwechsel nicht. Die Bestätigung schickt der neue Versicherer selbst elektronisch an die Zulassungsbehörde. Eine eVB-Nummer brauchst du, wenn du ein Auto zulässt oder auf dich umschreibst.

Kfz-Versicherungen vergleichen

Gib ein paar Daten ein und sieh die Tarife sofort. Abschließen tust du direkt beim Anbieter.

Zum Vergleich

Switchfy AI

Online

Hallo! Ich bin Switchy. Wie kann ich dir heute beim Sparen helfen?