Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas: Deine Rechte

Preiserhöhung erhalten? Erfahre, wann du dein Sonderkündigungsrecht nutzen kannst und wie du Schritt für Schritt vorgehst.

Switchfy Redaktion4 Min. Lesezeit

Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Was ist das Sonderkündigungsrecht?
  2. Wann greift das Sonderkündigungsrecht?
  3. Wann greift es NICHT?
  4. Die Fristen: So schnell musst du handeln
  5. Schritt für Schritt: So nutzt du dein Sonderkündigungsrecht
  6. Was tun, wenn der Anbieter die Kündigung ablehnt?
  7. Sonderkündigungsrecht bei Umzug
  8. Fazit

Dein Strom- oder Gasanbieter erhöht die Preise? Das ist ärgerlich, aber es gibt eine gute Nachricht: Bei Preiserhöhungen hast du in Deutschland ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Du kannst deinen Vertrag also vorzeitig beenden, auch wenn die reguläre Laufzeit noch nicht abgelaufen ist. In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du über das Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas wissen musst.

Was ist das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt dir, deinen Energievertrag außerhalb der regulären Kündigungsfrist zu beenden. Es greift, wenn dein Anbieter die Preise oder andere Vertragsbedingungen einseitig ändert. Die Rechtsgrundlage ist § 41 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Das Sonderkündigungsrecht schützt dich davor, an einen Vertrag gebunden zu bleiben, dessen Konditionen sich verschlechtert haben.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht steht dir in folgenden Situationen zu:

  • Preiserhöhung durch den Anbieter: Der häufigste Fall. Erhöht dein Strom- oder Gasanbieter den Arbeitspreis (Cent pro kWh) oder den Grundpreis, darfst du ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Das gilt in der Regel auch, wenn der Anbieter die Erhöhung mit gestiegenen Netzentgelten oder Umlagen begründet.
  • Änderung der Vertragsbedingungen: Auch andere einseitige Änderungen, etwa neue Zahlungsbedingungen, berechtigen zur Sonderkündigung.
  • Umzug: Bei einem Umzug gilt eine eigene Regel mit einer Frist von sechs Wochen (mehr dazu weiter unten).
  • Grundversorgung: Im Grundversorgungstarif kannst du ohnehin jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Wann greift es NICHT?

In folgenden Fällen hast du kein Sonderkündigungsrecht:

  • Preissenkung: Logischerweise nicht, da sich die Konditionen zu deinen Gunsten ändern.
  • Änderung der Umsatzsteuer: Gibt der Anbieter nur eine geänderte Umsatzsteuer automatisch weiter, entsteht laut Gesetz kein Sonderkündigungsrecht.
  • Preisänderung nach vereinbarter Formel: Wenn dein Vertrag ausdrücklich variable Preise vorsieht, zum Beispiel bei dynamischen Tarifen, die sich am Börsenpreis orientieren, ist die Preisänderung Teil des Vertrags und keine einseitige Änderung.

Bist du unsicher, ob dein Fall dazugehört, hilft dir die Verbraucherzentrale weiter.

Die Fristen: So schnell musst du handeln

Hier ist Aufmerksamkeit gefragt, denn die Fristen sind eng:

  • Informationspflicht des Anbieters: Bei Haushaltskunden muss dein Anbieter dich spätestens einen Monat vor der Preiserhöhung informieren, verständlich und mit Hinweis auf dein Kündigungsrecht. In der Grundversorgung muss die Änderung mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben werden.
  • Deine Kündigung: Die Kündigung muss vor dem Inkrafttreten der Preiserhöhung beim Anbieter eingehen. Beispiel: Die Preiserhöhung gilt ab dem 1. April, dann kündigst du spätestens bis zum 31. März. Besser ist es, deutlich früher zu kündigen.
  • Wirksamkeit: Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Preiserhöhung wirksam. Du zahlst also bis dahin den alten Preis.

Wichtig: Handle sofort, wenn du eine Preiserhöhung erhältst. Such parallel schon einen neuen Anbieter, damit die Umstellung nahtlos klappt.

Schritt für Schritt: So nutzt du dein Sonderkündigungsrecht

  1. Preiserhöhung prüfen: Lies das Schreiben deines Anbieters genau. Notiere den neuen Preis und das Datum der Erhöhung.
  2. Neuen Anbieter suchen: Vergleiche sofort Tarife, zum Beispiel mit dem Strom- oder Gasvergleich von Switchfy, damit du nahtlos wechseln kannst.
  3. Sonderkündigung schreiben: Kündige in Textform, also per Brief oder E-Mail. Formulierungsvorschlag:

    „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Energieliefervertrag [Vertragsnummer] zum [Datum der Preiserhöhung] unter Berufung auf mein Sonderkündigungsrecht gemäß § 41 Abs. 5 EnWG aufgrund der angekündigten Preiserhöhung. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, [Name]“
  4. Kündigung dokumentieren: Bewahre die Kündigungsbestätigung auf. Bei einer Kündigung per E-Mail schreibst du an die offizielle Kundenservice-Adresse und bittest um eine Bestätigung.
  5. Neuen Vertrag abschließen: Schließe den neuen Vertrag direkt mit dem neuen Anbieter ab und gib als Lieferbeginn den Tag der Preiserhöhung an. Sag ihm, dass du selbst schon gekündigt hast.

Was tun, wenn der Anbieter die Kündigung ablehnt?

Manche Anbieter versuchen, die Sonderkündigung abzulehnen, etwa mit dem Argument, die Preiserhöhung sei nur durch gestiegene Umlagen bedingt. In diesem Fall:

  • Bestehe schriftlich auf deinem Recht und verweise auf § 41 Abs. 5 EnWG.
  • Wende dich an die Schlichtungsstelle Energie. Die Schlichtung ist für Verbraucher kostenlos.
  • Hol dir Hilfe bei der Verbraucherzentrale deines Bundeslandes.
  • Im Extremfall: Anwalt für Energierecht einschalten.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Ziehst du um, kannst du deinen Strom- oder Gasvertrag als Haushaltskunde mit einer Frist von sechs Wochen außerordentlich kündigen, zum Auszugstermin oder zu einem späteren Zeitpunkt. Gib dabei deine neue Adresse an. Das Kündigungsrecht entfällt, wenn dein bisheriger Anbieter dir innerhalb von zwei Wochen anbietet, dich am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und das dort auch möglich ist. Ein Umzug ist in jedem Fall eine gute Gelegenheit für einen Tarifvergleich.

Fazit

Das Sonderkündigungsrecht ist ein starkes Werkzeug für Verbraucher. Jede Preiserhöhung ist eine Chance, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Reagiere schnell, kündige in Textform und nutze die Gelegenheit für einen Tarifvergleich. Mit Switchfy vergleichst du die Tarife in wenigen Minuten.

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Gib ein paar Daten ein und sieh die Tarife sofort. Abschließen tust du direkt beim Anbieter.

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